NUTZUNGSBEDINGUNGEN für die 

PinkBridge BETA 


Anbieter: PinkBridge GmbH Marktplatz 4, 82266 Inning am Ammersee 

(PinkBridge GmbH nachfolgend „Anbieter“, Kunde nachfolgend „Kunde“, einzeln bzw. gemeinschaftlich „Vertragspartner“) 

Präambel 

Der Anbieter gibt ausgewählten Kunden die Möglichkeit, am Beta Testverfahren der PinkBridge teilzunehmen. Mit diesen Nutzungsbedingungen regeln die Vertragspartner, die Besonderheiten, die sich aus dem Beta Status der eingesetzten Software ergeben.  


  1. 1. Geltung der PinkBridge Nutzungsbedingungen 

Für die Nutzung der Software PinkBridge gelten die NUTZUNGSBEDINGUNGEN für PinkBridge, wie sie unter www.pinkbridge.de abrufbar sind, mit der Maßgabe, dass die Nutzungsbedingungen durch die nachfolgenden Regelungen für die Beta Testphase eingeschränkt bzw. modifiziert werden.  


  1. 2. Teilnahmeberechtigung 

Eine Teilnahme an der Betatestphase ist nur für Kunden möglich, die vom Anbieter zur Betatestphase eingeladen und zugelassen wurden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an der Betatestphase.  


  1. 3. Eingeschränkter Funktionsumfang der Beta Version 

Beta-Funktionen sind für Testzwecke gedacht und funktionieren somit möglicherweise nicht wie erwartet. Zudem können sie Fehler aufweisen oder unbeabsichtigte Auswirkungen haben. Bei der Beta Version der Software handelt es sich um eine Vorab-Version der offiziellen Firmware, deren Funktionen nicht abschließend getestet sind. Die Beta Version wird „WIE GESEHEN“ und „SOWEIT VERFÜGBAR“ bereitgestellt. Der Kunde akzeptiert die grundsätzliche Fehleranfälligkeit von Beta Software und dass noch nicht alle Produkteigenschaften vollständig funktionsfähig sind. Der Einsatz dieser Beta-Version der App erfolgt deshalb im ausschließlichen Risiko des Kunden. 


  1. 4. Eingeschränkte Gewährleistung des Anbieters 

Die Beta-Version wird dem Kunden aufgrund des Status als Beta Version ohne Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit oder Qualität und ohne die Vereinbarung der Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Software fehlerfrei funktioniert und unterbrechungsfrei zu Verfügung steht. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Software ist nicht geschuldet. Der Anbieter ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, sofern ein Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde. 


  1. 5. Eingeschränkte Haftung des Anbieters 

Der Kunde ist deshalb verpflichtet, bei Einsatz der Beta Software noch mehr als gewöhnlich Sicherungen seiner Daten durchzuführen, insbesondere, während er die Beta Versionen benutzt. Der Anbieter haftet für eventuelle Schäden im Rahmen der Haftungsbegrenzung in den PinkBridge Nutzungsbedingungen.  


  1. 6. Verpflichtung des Kunden zu Feedback 

Der Kunde verpflichtet sich als Gegenleistung für die kostenlosen Nutzung der Beta Software und Teilnahme am Betatestverfahren zu Feedback hinsichtlich programmiertechnischer Fehler (bugs), Verständlichkeit von Funktionen, deren Nutzen und zur Verständlichkeit der Menüführung (UI). Die Erfassung des Feedbacks kann über eine dafür geeignete Software eines Drittanbieters erfolgen. 

Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter ihn während der Beta Testphase laufend zu dem von ihm eingesetzt Produkt anschreiben und informieren darf. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen, im Falle des Widerrufs endet die Beta Testphase für den Kunden, ohne dass einer gesonderten Kündigung des Anbieters bedarf. 

Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter jegliche Rechte an dem vom Kunden bereitgestellten Feedback behält und gewährt dem Anbieter eine dauerhafte, unwiderrufliche, honorarfreie, weltweit gültige Lizenz, dieses Feedback jederzeit und nach dem alleinigen Ermessen des Anbieters in seinen Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen oder einzubinden. Falls der Anbieter das Feedback veröffentlichen möchte, stellt er sicher, dass es vollständig anonymisiert ist oder dass er die Genehmigung des Kunden erhalten hat, seinen Namen zu verwenden. 

Der Anbieter kann überprüfen, wie der Kunde die Beta-Services nutzt und mithilfe dieser Informationen die Beta-Services selbst oder anderen Produkte und Dienstleistungen verbessern. 


  1. 7. Laufzeit der Beta Testphase, Kündigung durch den Anbieter 

Der Anbieter ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Betatestphase für einzelne oder alle Nutzer mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat gegenüber dem Kunden zu kündigen. Mit Beendigung der Betatestphase erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Software im Rahmen einer kostenpflichtigen (normalen) Lizenz weiterzubetreiben und die von ihm erstellten Daten dort weiter zu nutzen. Entscheidet sich der Kunde gegen eine Weiternutzung der Software werden seine Daten entsprechend den Nutzungsbedingungen für die PinkBridge gelöscht.